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Parallele Welten – Die Kanzlerkandidaten und ihre Botschaften in sozialen Netzwerken und Fernsehnachrichten

  • Soziale Netzwerke dienen politischen Kandidaten dazu, Bürgerinnen und Bürger ungefiltert mit ihren Botschaften zu erreichen. Während des Wahlkampfes spielt die TV-Berichterstattung allerdings noch immer eine wichtige Rolle. Die vorliegende Analyse zeigt am Beispiel von Angela Merkel und Martin Schulz, dass die Profile der Kanzlerkandidaten während des Bundestagswahlkampfes 2017 über keine Thematisierungsmacht für das Fernsehen verfügten. Die Kandidaten vermochten es nicht, ihre Inhalte mithilfe ihrer Auftritte in den sozialen Netzwerken in die großen TV-Nachrichtenmagazine zu transferieren. tagesthemen und heute journal blieben in ihrer Darstellung unabhängig von den Eigendarstellungen der Kandidaten. Ferner zeigt die Analyse, dass sich das Fernsehen stark auf die Performance der Kandidaten konzentrierte, während politische Inhalte im Rahmen der Berichterstattung seltener thematisiert wurden. Merkel verweigerte sich weitgehend inhaltlicher Debatten über soziale Netzwerke; Schulz schaffte es nicht, mit seinen Botschaften zu punkten.

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Verfasserangaben:Matthias Degen
DOI:https://doi.org/https://doi.org/10.1007/978-3-658-25050-8_19
ISBN:978-3-658-25049-2
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Die Bundestagswahl 2017. Analysen der Wahl-, Parteien-, Kommunikations- und Regierungsforschung
Verlag:Springer
Verlagsort:Wiesbaden
Herausgeber:Karl-Rudolf Korte, Jan Schoofs
Dokumentart:Teil eines Buches (Kapitel)
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):08.01.2020
Jahr der Erstveröffentlichung:2019
Veröffentlichende Institution:Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Datum der Freischaltung:08.01.2020
Freies Schlagwort / Tag:Fernsehnachrichten
GND-Schlagwort:Fernsehsendung; Journalismus; Nachrichtensendung; Politische Wissenschaft; Wahlforschung
Erste Seite:431
Letzte Seite:460
Fachbereiche / Institute:Fachbereiche / Informatik und Kommunikation
Lizenz (Deutsch):License LogoEs gilt das Urheberrechtsgesetz

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