Es wird dargestellt, warum es auch im Zusammenhang mit Kartellrechtsverstößen wichtig ist, über ein funktionierendes Compliance-System zu verfügen, da hierdurch Geldbußen gemindert werden können.
Der Aufsatz behandelt am Beispiel des Compliance Monitoring die Möglichkeiten einer reintegrativen bzw. resozialisierenden Komponente des deutschen Unternehmensstrafrechts