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Die vorliegende Arbeit basiert auf aktualisierten Auszügen einer Diplomarbeit, die vom Autor im Sommersemester 2003 dem Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Gelsenkirchen vorgelegt wurde. Da die inhaltichen Schwerpunkte der Kapitel 2 und 3 auf der Darstellung rundfunktechnischer Prozesse und Infrastruktur liegen, ist auf Anraten des Herausgebers ein erläuterndes Kapitel vorangestellt worden, mit dem eine Einordnung des Themenkomplexes Content Management in den rundfunkökonomischen Kontext erfolgt. Hierfür wurde auf ein Abstract zurückgegriffen, das den Verlauf der zugrundeliegenden Diplomarbeit nachzeichnet und damit sukzessive eine Begründung für die Behandlung dieses Themas im Rahmen einer speziellen Betriebswirtschaftslehre des Rundfunkbetriebs respektive der Rundfunkökonomie liefert. Da die Arbeit anhand eines konkreten betriebswirtschaftlichen Problems entwickelt wurde beziehen sich - vor allem im Kapitel 3 - viele Ergebnisse auf Interviews. Diese sind - soweit erforderlich - in den Fussnoten wortwörtlich wiedergegeben. Es wurde hier jedoch auf die Beifügung der kompletten Abschriften verzichtet. Die Interviews sind anonymisiert. Fragen und Anregungen können gerne an den Autor unter folgender E-Mail-Adresse gerichtet werden: martin.gomolka@tonline.de
Vor der Umstrukturierung der Studiengänge in Bachelor und Master gab es in Deutschland keine Studiengangsakkreditierung. Deshalb stellen diese Verfahren eine besondere Herausforderung für die Hochschulen dar. Dieser Artikel beschreibt einige Aspekte der Akkreditierung und dem damit im Zusammenhang stehenden neuen Paradigma der Outcome-Orientierung von Studiengängen. Weiterhin wird für den Hochschulbereich und die berufliche Bildung auf die Bemühungen um die Schaffung eines europäischen Qualifikationsrahmens eingegangen.
Die als Bologna-Prozess bezeichnete Umstrukturierung des europäischen Hochschulsystems begann in Deutschland etwa 1999 mit den Strukturvorgaben der KMK
2. Darin wird auch von einem berufsqualifizierenden Profil der Bachelor- und Master-Studiengänge und von weiterbildenden Masterstudiengängen gesprochen. Im Folgenden wird über einige Erfahrungen zu diesen beiden Themenbereichen und das lebensbegleitende Lernen berichtet. Gewonnen wurden diese Erfahrungen vor allem durch die Tätigkeit im Fachbereichstag Informatik, im Bundesleitprojekt Virtuelle Fachhochschule und in der Akkreditierung von neuen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen.
Ein weiterer Prozess, der die Neugestaltung der Studiengänge begleitet, ist durch den Europäischen Qualifikationsrahmen gegeben.
In seiner letzten Ausprägung werden auch die berufliche Qualifikation und das lebensbegleitende Lernen thematisiert.
Evaluation der Lehre im Hochschulbereich wird seit vielen Jahren praktiziert als ein Prozess der Selbsterkenntnis mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung
1. Im sog. „Nordverbund“ der deutschen Küstenuniversitäten wird bereits seit 1994 evaluiert. Die Akkreditierung ist dagegen noch nicht ganz so alt. Nachdem sich im Juli 1999 der Akkreditierungsrat konstituiert hat, wurden ab 2000 die ersten Akkreditierungsverfahren durchgeführt.
Die Informatik hat auf diese neue Herausforderung als erste reagiert und schon im Juni 2000 „Standards zur Akkreditierung von Studiengängen der Informatik und interdisziplinären Informatik-Studiengängen an deutschen Hochschulen“ herausgegeben. Diese Standards wurden unter dem Dach der Gesellschaft für Informatik von einer Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern des Fachbereichstages und des Fakultätentages Informatik bestand, ab 1999 erarbeitet
2. Danach entstanden die Akkreditierungsagenturen, die sich vom Akkreditierungsrat akkreditieren lassen müssen, um schließlich selbst bei den von ihnen durchgeführten Akkreditierungsverfahren das Siegel des Akkreditierungsrates vergeben zu können.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hatte weitreichende Konsequenzen für die Kapitalaufbringung und -erhaltung in der GmbH. Die Modifizierung der Kapitalerhaltungsregeln hat insbesondere enorme Auswirkungen auf , vor allem das verbreitete Cash Pooling. Es wird dargestellt werden, welche Veränderungen diesbezüglich aus dem MoMiG resultieren.
§ 8c Abs. 1 S. 1 bis 4 KStG regelt den Verlustuntergang bei einem schädlichen Beteiligungserwerb. Ein danach schädlicher Beteiligungserwerb führt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in Ausnahmefällen nicht zur Beschränkung des Verlustabzugs (Verschonung der Verluste in Höhe der stillen Reserven nach § 8c Abs. 1 S. 6-8 KStG b). Ziel der Arbeit ist es, die Frage zu beantworten, welche stillen Reserven, insbesondere bei der indirekten Übertragung von Anteilen an Organgesellschaften, für Zwecke der Verschonungsregelung zu berücksichtigen sind.
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, etwa in Betriebsräten oder anderen Gremien, entwickelt sich seit dem Ende des zweiten Weltkrieges im nationalen und europäischen Arbeitsrecht stetig fort. Hinzu kommt, dass in Gesetzen, die einen anderen Sachverhalt betreffen, immer häufiger auch Beteiligungsrechte oder Arbeitnehmervertretungen vorgesehen sind (z. B. im Arbeitssicherheitsgesetz). Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Vorschriften, die Beteiligungsrechte in der Bundesrepublik Deutschland beinhalten.
Es handelt sich bei der Energiewende um eine der größten politischen Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Sie betrifft die Grundversorgung mit einem Basisgut und hat zudem immense ökologische, standort- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung. Ungeachtet dessen fehlt es trotz zahlreicher Einzelmaßnahmen und zeitlich geschärfter Zielvorgaben an einem in sich schlüssigen, alle Akteure aufeinander abstimmenden Gesamtkonzept der Politik auf mehreren Ebenen. Das Thesenpapier zeigt auf, welche Maßnahmen erforderlich sind.