Wirtschaftsrecht
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Der Beitrag zielt darauf ab, eine rechtssoziologische Verknüpfung zwischen Recht, Individuum, Gesellschaft und Ökonomie aufzuzeigen. Durch die Beleuchtung der Wechselwirkungen dieser Bereiche wird verdeutlicht, dass Biografien nicht isoliert betrachtet werden können, sondern stets im Kontext sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Dynamiken stehen.
Der Aufsatz untersucht die Frage des Vorrangverhältnisses zwischen Europäischem und nationalem Recht sowie daraus folgend der Kontrolle der Kompetenzausübung der Union durch nationale Gerichte anhand der unterschiedlichen Auffassungen des BVerfG und des EuGH und diskutiert den Lösungsansatz durch ein Kompetenzgericht
Gerechter Zufall per Gesetz?
(2022)
Die Arbeit unternimmt einen Versuch, die Gründe für die besondere Korruptionsanfälligkeit bestimmter Länder auszumachen und Lösungsansätze zu liefern. Sie fokussiert sich dabei auf die Aspekte, die die Unterschiede zwischen einzelnen Ländern erklären. Dabei werden neben rein rechtlichen und ökonomischen Überlegungen insbesondere rechts- und wirtschaftssoziologische Erklärungsansätze untersucht.
Es handelt sich bei der Energiewende um eine der größten politischen Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Sie betrifft die Grundversorgung mit einem Basisgut und hat zudem immense ökologische, standort- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung. Ungeachtet dessen fehlt es trotz zahlreicher Einzelmaßnahmen und zeitlich geschärfter Zielvorgaben an einem in sich schlüssigen, alle Akteure aufeinander abstimmenden Gesamtkonzept der Politik auf mehreren Ebenen. Das Thesenpapier zeigt auf, welche Maßnahmen erforderlich sind.
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, etwa in Betriebsräten oder anderen Gremien, entwickelt sich seit dem Ende des zweiten Weltkrieges im nationalen und europäischen Arbeitsrecht stetig fort. Hinzu kommt, dass in Gesetzen, die einen anderen Sachverhalt betreffen, immer häufiger auch Beteiligungsrechte oder Arbeitnehmervertretungen vorgesehen sind (z. B. im Arbeitssicherheitsgesetz). Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Vorschriften, die Beteiligungsrechte in der Bundesrepublik Deutschland beinhalten.
§ 8c Abs. 1 S. 1 bis 4 KStG regelt den Verlustuntergang bei einem schädlichen Beteiligungserwerb. Ein danach schädlicher Beteiligungserwerb führt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in Ausnahmefällen nicht zur Beschränkung des Verlustabzugs (Verschonung der Verluste in Höhe der stillen Reserven nach § 8c Abs. 1 S. 6-8 KStG b). Ziel der Arbeit ist es, die Frage zu beantworten, welche stillen Reserven, insbesondere bei der indirekten Übertragung von Anteilen an Organgesellschaften, für Zwecke der Verschonungsregelung zu berücksichtigen sind.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hatte weitreichende Konsequenzen für die Kapitalaufbringung und -erhaltung in der GmbH. Die Modifizierung der Kapitalerhaltungsregeln hat insbesondere enorme Auswirkungen auf , vor allem das verbreitete Cash Pooling. Es wird dargestellt werden, welche Veränderungen diesbezüglich aus dem MoMiG resultieren.